Heiz- und Energiekostenzuschuss für das Jahr 2022 kann noch bis 31. März 2023 beantragt werden!
Kürzlich hat das Land Tirol, die Einreichfirst für den Heiz- u. Energiekostenzuschuss um drei Monate bis zum 31.3. 2023 verlängert. Zudem wurde eine Info-Hotline zu allen Landesförderungen eingerichtet. Unter der Nummer 0800 800 508 erhalten Sie alle Informationen, die Sie benötigen.
Heizkostenzuschuss:
Der Heizkostenzuschuss wurde für das Jahr 2022 mit dem Energiekostenzuschuss verdoppelt und beträgt € 500,-. Antragsberichtigt für den Heizkostenzuschuss sind folgende Personen:
Alleinstehend: bis € 1.000,- pro Monat
Ehepaare und Partnerschaften: bis € 1590,-
Energiekostenzuschuss:
Der Energiekostenzuschuss für das Jahr 2022 beträgt € 250,-. Antragsberechtigte für den Energiekostenzuschuss sind folgende Personen:
Alleinstehend: bis € 1.900,- Pro Monat
Ehepaare und Partnerschaften: bis € 2.700,- pro Monat
Unter www.tirol.gv.at/leicht-lesen/bauen-und-wohnen/einmaliger-zuschuss-zu-heiz-kosten-und-energie-kosten-2022/ finden Sie alle detaillierten Informationen zu diesen erwähnten Zuschüssen.
Im Büro des Seniorenbundes erhalten Sie ebenfalls Antragsformulare und Richtlinien.