Nun ist es wirklich so weit!
Sie stehen vor dem Pensionsantritt, mit dem ein neuer Lebensabschnitt beginnt. Mit der Pension beginnt ein neues Kapitel und lange aufgeschobene Wünsche kann man sich endlich erfüllen. Sie alle haben sich diese besondere Zeit verdient und können diese hoffentlich gesund erleben. Der Verein Tiroler Seniorenbund bietet für seine Mitglieder ein breites Freizeit- und Serviceangebot an. Kurzum, der Seniorenbund ist die erste Andresse in Tirol für alle Seniorinnen und Senioren aber auch für Personen, die noch im Arbeitsleben stehen.

Wichtige Erledigungen vor der Pension
– Vergessen Sie nicht, den Antrag auf Feststellung oder Ergänzung Ihrer Versicherungszeiten bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zu stellen.
– Erkundigen Sie sich nach ihrem frühmöglichsten bzw. günstigsten Pensionsstichtag. Als Service berechnet die PVA Ihre Pension.
– Wichtig ist es die PVA aufmerksam zu machen, wenn Versicherungszeiten im Ausland erworben wurden. Die PVA leitet daraufhin ein Verfahren im Ausland ein.
– Stellen Sie schon frühzeitig vor Beendigung des Dienstverhältnisses Ihren Pensionsantrag. Der Pensionsantrag löst den Stichtag aus, der immer ein Monatserster ist und an dem die Voraussetzungen für die beantragte Pension vorliegen müssen.

Die Pension
Alle Pensionen werden monatlich im Nachhinein auf das angegebene Konto überwiesen. Zu den Pensionen im Oktober und April gebührt jeweils eine Sonderzahlung. Für eine volle Sonderzahlung sind mindestens sechs Monate Pensionsbezug erforderlich.
Für den Anspruch auf eine Pension müssen Sie das Pensionsalter erreichen (außer bei Pensionierung aus gesundheitlichen Gründen), die Wartezeit erfüllen, das heißt, eine bestimmte Anzahl von Versicherungsjahren nachweisen.

Pensionen im Überblick
– normale Alterspension
– Langzeitversicherungspension (Hacklerregelung)
– Schwerarbeiterpension
– Sonderruhegeld für Nachtschwerarbeiter
– Korridorpension
– Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension
– Witwenpension
Pensionsversicherungsanstalt
Landesstelle Tirol
Ing. Etzel-Straße 13
6020 Innsbruck
Tel.: 05 303
Sozialversicherung der Selbstständigen
Klara-Pölt-Weg 1
6020 Innsbruck
050 808 808
Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter,
Eisenbahnen u. Bergbau
Meinhardstraße 1
6020 Innsbruck
050 4052 8700
Auf ins „Abenteuer Pension“!
Der dritte Lebensabschnitt, wie die Pension auch genannt wird, soll ein aktives und lebenslustiges Altern sein. Wir sind heute fitter, aktiver und gesünder als Generation zuvor. Wir haben die besten Bedingungen, um ein „neues Leben“ zu beginnen! Der Tiroler Seniorenbund ist daher ein Garant und der beste Begleiter in der Pension. Die Fülle an Angeboten ist weit gestreut und es ist für jede und jeden etwas dabei. In unserer großen Gemeinschaft ist jeder herzlich willkommen!

Die Pension in Österreich
Das Regelpensionsalter – also das Alter, indem man regulär in Pension gehen kann, liegt in Österreich für Männer bei 65 Jahren. Für Frauen wird das Pensionsantrittsalter seit 2024 schrittweise angepasst und bis 2033 an das der Männer angeglichen.
Neben der Regelpension gibt es mehrere Sonderformen:
Langzeitversichertenlösung:
Ab 62 Jahren möglich, wenn mindestens 540 Beitragsmonate (45 Jahre) erworben wurden. Im Unterscheid zur eh. Hacklerregelung gibt es dabei Abschläge, wenn die Pension vor dem Regelpensionsalter angetreten wird.
Korridorpension:
Ab 62 Jahren möglich, wenn mindesten 40 Versicherungsjahre erreicht werden.
Schwerarbeiterpension:
Ab 60 Jahren möglich, sofern mindestens 45 Versicherungsjahre vorliegen, davon 10 Jahre in Schwerarbeit in den letzten 20 Jahren.
Invaliditäts-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitspension:
Unabhängig vom Alter möglich, wenn die Erwerbstätigkeit krankheits- oder auch unfallbedingt dauerhaft eingeschränkt ist.Teilpension/Altersteilzeit:
Ermöglicht einen gleitenden Übergang. Dabei wird die Arbeitszeit vor dem Pensionsantritt reduziert.