Strom und Wärmepumpenzuschuss

Um die hohen Heiz- und Wohnungskosten infolge der importierten Teuerung abzufedern, gibt es neben dem Tirol Zuschuss seit Juli 2023 auch einen eigenen Zuschuss für all jene, die eine Wärmepumpe oder Stromheizung besitzen.

Voraussetzung für diesen Zuschuss sind folgende Netto-Haushaltseinkommensgrenzen pro Jahr:

– eine Person im Haushalt: bis zu 43.200 Euro

– zwei Personen im Haushalt: bis zu 72.000 Euro

– für jede weitere Personen erhöht sich die Grenze um 5.300 Euro

Zudem muss sich der Hauptwohnsitz in Tirol befinden und der überwiegende Teil mittels Wärmepuppe oder Stromheizung geheizt werden.

Haushalte mit ein bis drei Personen erhalten bei Wärmepumpenheizungen 300 Euro und bei Stromheizungen 400 Euro.

Sind es mehr als drei Personen beträgt der Zuschuss 350 Euro bei Wärmepumpen bzw. 500 Euro bei Stromheizungen.

Der Zuschuss kann einmalig bezogen werden. Mit dem Zuschuss sollen ca. 25.000 Haushalte entlastet werden. Die Antragsstellung kann mittels Onlineformular, per Mail an tiroler.hilfswerk@tirol.at oder auch auf postalischem Weg erfolgen. Anträge dazu finden Sie hier auf unserer Homepage und wir helfen im Landessekretariat gerne weiter.

https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/gesellschaft-soziales/soziales/formulare/Antragsformular_Waermepumpen_Stromheizung.pdf

https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/gesellschaft-soziales/soziales/Gesetze_Richtlinien/Richtlinie_Zuschuss_Elektroheizungen_Waermepumpen.pdf

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